Berechnen Sie Ihre Kosten bei Scheidung und Online Scheidung
Die Gerichtskosten und die Anwaltsgebühren berechnen sich nach dem Verfahrenswert. Dieser wird vom Gericht festgesetzt und auf der Grundlage des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) ermittelt.
In der Berechnung der Ehescheidung werden alle Folgesachen die damit im Zusammenhang stehenden einbezogen. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Durchführung des Versorgungsausgleiches, er ist Bestandteil des Scheidungsverfahrens. Ob weitere Folgesachen, wie z. B. der Zugewinnausgleich oder der Ehegattenunterhalt, ebenfalls einbezogen werden, hängt von den Anträgen der Ehepartner ab.
Es gelten folgende Grundsätze zur Berechnung des Verfahrenswertes.
Maßgebend sind die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Ehegatten. Hinsichtlich der Einkünfte wird das dreifache monatliche Nettoeinkommen beider Ehepartner zugrunde gelegt. Verfügen sie über wesentliche Vermögenswerte, wie z. B. eine Immobilie, kann deren Wert mit einem bestimmten Prozentsatz einbezogen werden. Verbindlichkeiten sind jedoch abzuziehen. Außerdem werden für jeden Ehegatten Freibeträge vom Wert des Vermögensgegenstandes in Abzug gebracht. Die Freibeträge werden von den Gerichten unterschiedlich angesetzt.
Berechnen Sie die Scheidungskosten, Unterhalt für Kinder und den Unterhalt für Ehepartner.
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