Das Trennungsjahr ist die gesetzliche Voraussetzung zur Scheidung einer Ehe. Das heisst, dass es ohne Trennungsjahr auch keine Scheidung gibt. Informieren Sie sich bei uns über:
- welche Veränderungen ergeben sich,
- welche finanziellen Besonderheiten sollten Sie beachten und erfahren Sie,
- ob es unter Umständen verkürzt werden kann.
Wir klären die folgenden Fragen
Warum das Trennungsjahr?
In besonderen Härtefällen, zum Beispiel bei dauernder Gewalt durch den Ehepartner gegenüber dem Partner oder Kindern, kann eine Scheidung auch ohne ein vorausgehendes Trennungsjahr sofort vollzogen werden. Bei einer solchen Härtefallscheidung handelt es sich jedoch immer um Einzelfallentscheidungen. Oftmals müssen laufende Strafverfahren abgewartet werden, so dass nicht immer ein Zeitvorteil gegenüber einem normalen Scheidungsverfahren gegeben ist.
Was Sie im Trennungsjahr erledigen sollten

- Folgesachen klären: Um die eigentliche Scheidung nach dem Trennungsjahr zu beschleunigen, ist es praktisch, sich schon jetzt einvernehmlich über Angelegenheiten wie Unterhalt, Sorgerecht und Vermögensangelegenheiten zu einigen. Wenn Sie das selber mit Ihrem Ex-Partner nicht hinbekommen, stehen wir Ihnen jederzeit mit fachanwaltlichem Rat zur Seite.
- Versicherungsstatus überprüfen: Die Familienversicherung endet drei Monate nachdem die Scheidung rechtskräftig wurde. Daher empfehlen wir eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit Ihrer Krankenversicherung.
- Vermögensverhältnisse dokumentieren: Je nach Vertrauenswürdigkeit des Ehepartners ist es ratsam, wichtige Unterlagen, wie beispielsweise Gehaltsabrechnungen, Versicherungsverträge oder Papiere zur Altersvorsorge sowie Unterlagen über Konten, Depots und sonstige Geldanlagen, vorab zu dokumentieren oder zu kopieren, damit später keine Informationen unterschlagen werden können.
Wann startet das Jahr der Trennung?
Das Jahr der Trennung startet zum Zeitpunkt der Mitteilung der Trennung. Der Trennungswunsch sollte also offen kommuniziert und dokumentiert werden.
Wichtig: Eine Trennung ist auf verschiedene Arten möglich.
Mehr dazu: Dokumentieren Sie den Zeitpunkt zum Beginn des Trennungsjahr schriftlich, am besten per Einschreiben an den Ex-Partner, wenn die Trennung nicht einvernehmlich stattfindet. In solchen Fällen muss die Trennung oftmals vor Gericht bewiesen werden.Zieht einer der beiden Ehepartner aus der ehelichen Wohnung aus, ist ein solcher Beweis einfach und braucht nicht extra dokumentiert zu werden.

Regeln im Trennungsjahr

- Gelegentliche gemeinsame Aktivitäten sind in Ordnung. Besonders wenn sie in Zusammenhang mit der Wahrnehmung des Umgangsrechts stehen. Das Gleiche gilt auch für Besuche.
- Die Räumlichkeiten innerhalb der gemeinsamen Wohnung müssen getrennt werden. Küche und Bad dürfen natürlich weiterhin zu verschiedenen Zeiten geteilt werden.
Unterhaltsansprüche im Trennungsjahr
Berechnung des Trennungsunterhalts?
Der Trennungsunterhalt wird in der Regel nach der 3/7-Regel errechnet, das heißt, 3/7 des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens des Besserverdienenden gehen an den Ex-Partner.
Das relevante Einkommen für den Trennungsunterhalt berechnet sich aus:
- dem Nettoeinkommen sowie eventuell vorhandenen Wohnwertvorteilen
- Zinseinkünften
- Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
- Steuererstattungen und allen sonstigen Einkünften.
Abzuziehen sind vorhandene Belastungen wie:
- Kreditverpflichtungen
- Kindesunterhalt
- bestimmte Versicherungen
- 4 % des Bruttoeinkommens für Verpflichtungen in der privaten Altersvorsorge.
Der Trennungsunterhalt kann natürlich auch aussergerichtlich geregelt werden. Ein kompletter Verzicht auf Trennungsunterhalt ist auch möglich, allerdings nur dann, wenn er nicht zu Lasten der Sozialkassen erfolgt.

Kindesunterhalt im Trennungsjahr
Bei gemeinsamen Kindern bleibt das gemeinsame Sorgerecht in aller Regel auch bei Trennung oder Scheidung bestehen. Der Partner, der nicht mit den Kindern zusammenlebt, ist zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet. Auch hier besteht der Anspruch ab dem Tag der Trennung, muss jedoch wie beim Trennungsunterhalt geltend gemacht werden.
Steuerliche Veranlagung im Trennungsjahr
Kann das Trennungsjahr verkürzt werden?
